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Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaften in Mainz

21.10.2011 von LAG Redaktion

Landesarbeitsgemeinschaften der Selbsthilfe fordern nachhaltige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die LAG´en fordern, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Artikeln umgesetzt wird, damit Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von behinderten Menschen gelebte Realität werden. So sollen beispielsweise das gesamte Erziehungs- und Bildungssystem inklusiv aus- und aufgebaut werden. Weiterhin sollen Menschen mit Behinderungen beim Übergang Schule beziehungsweise Studium zum Beruf verstärkt unterstützt werden, damit die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt selbstverständlich wird. Nicht das Wohnen behinderter Menschen in voll- oder teilstationären Einrichtungen, sondern das Wohnen in barrierefreiem, bezahlbarem und gemeindenahem Wohnraum wird von den LAG´en konsequent verlangt. Dem Ausbau der ambulanten Pflege und Begleitung kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu.
Auch im Bereich „Mobilität und Barrierefreiheit“ sind sich die LAG´en einig: Das Ziel muss lauten, umfassende, das heißt weit über die physische Erreichbarkeit von Gebäuden hinaus gehende Barrierefreiheit herzustellen. Denn nur, wenn diese gegeben ist, kann die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erst realisiert und ein gleichbe-rechtigtes Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen ermöglicht werden. „Erst wenn wir die Barrieren in den Köpfen der Menschen abbauen, kann auch die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft erfolgreich sein. Bis dahin ist allerdings noch ein langer Weg, den wir gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen der anderen Landesarbeitsgemeinschaften gehen müssen“, erklärte Anna Schädler, Geschäftsführerin der LAG Selbsthilfe in Rheinland-Pfalz. Viele gute Beispiele gebe es bereits, die zeigen, dass das Ziel „Inklusion“ keine leere Hülle bleibe.

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